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Neue Kirchenvorstandsmitglieder vereidigt

Kirchenvorstand hat drei neue Mitglieder

In seiner Novembersitzung hat der Kirchenvorstand von St. Marien und St. Servatius drei neue Mitglieder vereidigt. Joachim Bloemer und Karl-Heinz Moser wurden einstimmig in den Kirchenvorstand kooptiert.

Verena Veit wurde als beratendes Mitglied begrüßt. Sie vertritt den neuen Pfarrgemeinderat. Die drei neuen Mitglieder wurden zu Beginn der Sitzung darauf vereidigt, die Vertraulichkeitspflicht über die Inhalte der Beratungen zu wahren. Die Ergänzung des Kirchenvorstands wurde durch den Rücktritt von zwei Mitgliedern erforderlich. Da die drei Kandidaten der Nachrückliste aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht für die Übernahme eines Mandates zur Verfügung standen, musste sich der Kirchenvorstand gemäß Wahlordnung durch Kooptation ergänzen.

 


Verfahren bestätigt

Zustimmung durch Generalvikariat und Kirchenvorstand

Das Kölner Generalvikariat hat als Aufsichtsbehörde bestätigt, dass das Vorgehen des Kirchenvorstands hinsichtlich der Beauftragung eines Rechtsgutachtens nicht zu beanstanden ist. Die mit dem Vorgang befassten Mitglieder des Kirchenvorstands durften als geschäftsführender Ausschuss stellvertretend für den Kirchenvorstand tätig werden und sind korrekt vorgegangen. Der Kirchenvorstand hat sich dieser Auffassung in seiner Sitzung am 17. Oktober angeschlossen und die Beauftragung des Gutachtens – wie in solchen Situationen üblich – nachträglich genehmigt.

Nach entsprechenden Bitten aus der Gemeinde und auf Anregung des Pfarrgemeinderats hatte der Kirchenvorstand eine Bonner Anwaltskanzlei mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob durch bestimmte Veröffentlichungen auf der Homepage einer Protestinitiative im Burgviertel Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies geschah aufgrund der Eilbedürftigkeit und im Rahmen der Budgetregel des Kirchenvorstands zunächst ohne Beschluss des gesamten Kirchenvorstands durch die mit dem Vorgang befassten Mitglieder als geschäftsführendem Ausschuss. (Näheres dazu lesen Sie in der folgenden Erklärung des Kirchenvorstands).

Das Erzbischöfliche Generalvikariat bestätigte ebenfalls, dass der geschäftsführende Ausschuss des Kirchenvorstands wie im vorliegenden Fall aufgrund der Eilbedürftigkeit berechtigt war, eine öffentliche Erklärung für den gesamten Kirchenvorstand abzugeben. Die nachstehende Erklärung wurde vom Kirchenvorstand am 17. Oktober ausdrücklich autorisiert.

Siehe: Stellungnahme des Kirchenvorstands. Vorwürfe sachlich falsch und verletzend

 


Stellungnahme des Kirchenvorstandes

Vorwürfe sachlich falsch und verletzend

Der Kirchenvorstand weist den öffentlich getätigten Vorwurf seines Mitglieds Annegret Bauerle und ihres Mannes, sie bewusst "ausgeforscht" und "unter Druck gesetzt" zu haben, entschieden zurück. Die Behauptungen sind unzutreffend und ehrverletzend.

Der Kirchenvorstand bedauert, dass die Eheleute Bauerle durch ihre Veröffentlichung selbst auf persönliche Umstände aufmerksam machen, von denen der Kirchenvorstand unfreiwillig Kenntnis erhielt, die er zum Schutz der Familie Bauerle diskret behandelt hat und keiner Veröffentlichung zugeführt sehen wollte. Er ist darüber verwundert, dass die Eheleute Bauerle einen Vorgang aufwerfen, der mit ihnen bereits im Juli einvernehmlich geklärt worden war.

Im Kirchenvorstand wird die Hoffnung geäußert, dass die Eheleute Bauerle zur Ruhe kommen und das ständige Neuentfachen von Streitereien ein Ende finden wird.

Der Kirchenvorstand hatte im Juli dieses Jahres ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es sollte prüfen, ob die Homepage der Protestinitiative im Burgviertel die Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern des Kirchenvorstands und des Pfarrgemeinderats verletzt.

Zuvor hatten zahlreiche Gemeindemitglieder die Meinung geäußert, dass es auf dieser Homepage zu persönlichen Verunglimpfungen und Fehlinformationen kommt, die man nicht länger hinnehmen kann und vor denen man die entsprechenden Personen schützen muss. Auch die stellvertretenden Generalvikare Prälat Hesse und Radermacher hatten sich ähnlich geäußert und sich mit deutlichen Worten von den Inhalten der entsprechenden Homepage distanziert.

In seiner Sitzung Ende Juni bat der Pfarrgemeinderat den Kirchenvorstand einhellig, eine rechtliche Prüfung herbeizuführen. Der Kirchenvorstand kam diesem Wunsch nach. Eine Bonner Anwaltskanzlei erhielt den Auftrag, den Sachverhalt juristisch zu prüfen und die Frage zu beantworten, ob ggf. eine rechtliche Klärung unter den Gesichtspunkten der Güterabwägung und Kosten sinnvoll erscheine. Einzelheiten lagen im Ermessen und in der Verantwortung der Kanzlei.

Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass auf der Homepage veröffentlichte Äußerungen die Persönlichkeits- und Grundrechte einzelner Mitglieder des Kirchenvorstands und des Pfarrgemeinderats verletzen. Es riet jedoch im Ergebnis davon ab, den Fall weiter zu verfolgen, dies auch im Hinblick auf das Risiko, im Falle einer rechtlich erfolgreichen Durchsetzung der Unterlassungsansprüche bestehende Kostenerstattungsansprüche nicht realisieren zu können. Die in diesem Zusammenhang anwaltlich mitgeteilten Hintergründe nahmen die mit dem Vorgang befassten Mitglieder des Kirchenvorstands mit Bestürzung zur Kenntnis. Sie beschlossen daraufhin, das Gutachten vertraulich zu behandeln und dem Rat des Gutachtens zu folgen, die aufgezeigten Ansprüche bis auf weiteres auf sich beruhen zu lassen.

Der Pfarrgemeinderat wurde ohne weitere Angabe von Gründen darüber informiert, dass man aufgrund des Gutachtens davon absehen wolle, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

 

Die mit dem Vorgang befassten Kirchenvorstandsmitglieder entschieden sich zu zwei weiteren Schritten:

Sie ließen rechtlich klären, ob der Inhalt des Gutachtens dem gesamten Kirchenvorstand zugänglich gemacht werden muss und ob der Kirchenvorstand aufgrund bestimmter, durch das Gutachten bekannt gewordener Inhalte zum Handeln verpflichtet ist.

Die rechtliche Auskunft bestätigte die Kirchenvorstände in ihrer Auffassung, das Gutachten auf sich beruhen zu lassen und nicht weiter tätig zu werden.

Zeitgleich wurde zur Klärung und aus Gründen der Transparenz ein mit dem Fall befasstes Kirchenvorstandsmitglied gebeten, das Gespräch mit der im Gutachten genannten Person zu suchen. Das Gespräch führte zu der einvernehmlichen Einigung, den Fall ruhen zu lassen.

Dass diese persönliche Unterredung im Nachhinein nach acht Wochen als "massives unter Druck setzen" bewertet wird, ist überraschend, unverständlich und wird entschieden zurückgewiesen.

In der Kirchenvorstandssitzung am 22. September gab Frau Bauerle zu Protokoll, dass sie die Behauptung nicht aufrecht erhalte, der Kirchenvorstand habe sie bewusst ausforschen wollen. Ebenso nahm sie ausdrücklich ihren Antrag zurück, der auf den Ausschluss des Kirchenvorstandsmitglieds gerichtet war, das mit ihr die persönliche Unterredung geführt hatte. Nach Klärung des Sachverhalts ließ sich diese Konsequenz offensichtlich nicht aufrecht erhalten.

Alle involvierten Kirchenvorstandsmitglieder bestätigen den hier dargestellten Sachverhalt in der Kirchenvorstandssitzung.

Mit großer Verwunderung nimmt der Kirchenvorstand zur Kenntnis, dass Frau Bauerle die Anschuldigungen, die sie in der Kirchenvorstandssitzung ausdrücklich zurückgenommen hatte, am Morgen nach der Sitzung als Verdächtigungen in einer Pressemitteilung in die Öffentlichkeit trägt.